Auf dem Weg zu standardisierten eHealth-Prozessen

Zugang zu EPD, eMedikation, eÜberweisung – was muss ich als Leistungserbringer tun?

 

Grundlagenkenntnisse aneignen – das ist die erste Aufgabe, die es zu lösen gilt. Spitäler müssen sich gemäss KVG bis zum 14. April 2020, Geburtshäuser und Pflegeheime bis zum 14. April 2022 einer nach EPDG zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anschliessen.

 

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